AGB
Allgemeine Bedingungen für die Vermietung, Montage
und Demontage von Gerüsten der Firma Tahn Gerüstbau
Mit Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Bedingungen der Firma
Tahn Gerüstbau als anerkannt und angenommen.
1. Auftragserteilung / Lieferfristen
Unsere Angebote sind freibleibend und soweit nicht schriftlich anders vereinbart unverbindlich. Alle Verträge (Bestellungen) werden für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend. Lieferfristen und sonstige Aufstelltermine sind solange unverbindlich bis sie verbindlich schriftlich bestätigt werden.
2. Benutzung und Montage der Gerüste / Genehmigungen
Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot angegebenen Zweck und stets nur nach Maßgabe der Gerüstordnung DIN 4420 benutzt werden. Jede eigenmächtige Veränderung des Gerstes ist unzulässig. Umbauten sowie Abbauten des Gerüsts sind ausschlieálich durch die Firma Tahn Gerüstbau durchzuführen. Andernfalls verliert der Besteller sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Tahn Gerüstbau. Der Besteller hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Vorhaltezeit vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Vorhaltezeit eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein. Bei Gerüststellung auf Nachbargrundstücken (Balkone) ist eine vorherige Genehmigung durch den Besteller vom Nachbarn einzuholen. Gebühren für Genehmigungen jeder Art, insbesondere polizeiliche An- und Abmeldungen sind vom Besteller zu tragen. Zum Schließen der Ankerlöcher (Gerüstbefestigung an Fassade) ist die Farbe vom Besteller bauseits bereit zu stellen. Bei Gerüststellung auf Dachziegeln sind bauseits Dachziegel zum Austausch bei Demontage bereit zu stellen. Satellitenschüsseln oder sonstige vorstehenden Anlagen, sind vor Gerüststellung bauseits zu entfernen. Für Beschädigungen an nicht abmontierten Hindernissen übernehmen wir keine Haftung. Für die Ordnungsgemäße Vertragsdurchführung müssen das Grundstück, das Gebüude bauseits zugänglich sein. Sind das Grundstück, das Gebäude nicht frei zugänglich, ist die Firma Tahn Gerstbau berechtigt, dem Besteller sämtliche Mehraufwendungen, insbesondere nutzlose An- und Abfahrten in Rechnung zu stellen. Marmor- und Fliesenbäden (Treppenstufen) sind bauseits mit einem Schutzbelag zu schützen. Ohne Schutz übernehmen wir keine Haftung. Für Beschädigungen an der Bepflanzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
3. Aufmass und Abrechnung
Unseren Angeboten liegen die zutreffenden DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18451 zugrunde. Sollten zusätzliche LEISTUNGEN benötigt werden, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, müssen diese Leistungen separat in Rechnung gestellt werden.
Bei zusätzlicher Montage und Demontage kleinster Aufbaumengen unter 250,00 m² fallen separate Anfahrtskosten an, maximale Entfernung 50 km. Bei weiterer Entfernung fallen weitere Anfahrtskosten an oder es erfolgt eine neue Preisabsprache.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt zu 90 % nach der Montage des Gerüstes. Die Schlussrechnung wird nach beendeter Demontage des Gerüstes erstellt. Die Miete wird nach einem Verlängerungsmonat je Mietmonat zu 100 % in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen (Zahlungseingang) ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird das Mietverhältnis von Auftraggeberseite fristlos gekündigt. Dies berechtigt die Firma Tahn Gerüstbau zum Abbau des Gerüsts nach 7 Tagen ab Kündigungsdatum. Die Maßnahme entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht für die erbrachten und erhaltenen Leistungen durch die Firma Tahn Gerüstbau.
5. Nebenabreden
Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen, sowie Nebenabreden hinsichtlich des Gesamtvertrages bedürfen der Schriftform und werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
6. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Vermiet- und Montagebedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird, soweit gemäß § 38 ZPO gesetzlich zulässig, der Sitz Firma Tahn Gerüstbau in Backnang bestimmt.
Remseck, 04.01.2012 --- Gerüstbau Tahn