AGB

Allgemeine Bedingungen für die Vermietung, Montage
und Demontage von Gerüsten der Firma Tahn Gerüstbau

 
Mit Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Bedingungen der Firma
Tahn Gerüstbau als anerkannt und angenommen.  
                                        

1. Auftragserteilung / Lieferfristen

Unsere Angebote sind freibleibend und soweit nicht schriftlich anders vereinbart unverbindlich. Alle Verträge (Bestellungen) werden für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend. Lieferfristen und sonstige Aufstelltermine sind solange unverbindlich bis sie verbindlich schriftlich bestätigt werden.                    

                        
2. Benutzung und Montage der Gerüste / Genehmigungen                   

Die Gerüste dürfen nur für den im Angebot angegebenen Zweck und stets nur nach Maßgabe der Gerüstordnung DIN 4420 benutzt werden. Jede eigenmächtige Veränderung des Gerstes ist unzulässig. Umbauten sowie Abbauten des Gerüsts sind ausschlieálich durch die Firma Tahn Gerüstbau durchzuführen. Andernfalls verliert der Besteller sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Tahn Gerüstbau. Der Besteller hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Vorhaltezeit vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Vorhaltezeit eingetretenen Schäden und Verluste an Gerüstmaterial ein. Bei Gerüststellung auf Nachbargrundstücken (Balkone) ist eine vorherige Genehmigung durch den Besteller vom Nachbarn einzuholen. Gebühren für Genehmigungen jeder Art, insbesondere polizeiliche An- und Abmeldungen sind vom Besteller zu tragen. Zum Schließen der Ankerlöcher (Gerüstbefestigung an Fassade) ist die Farbe vom Besteller bauseits bereit zu stellen. Bei Gerüststellung auf Dachziegeln sind bauseits Dachziegel zum Austausch bei Demontage bereit zu stellen. Satellitenschüsseln oder sonstige vorstehenden Anlagen, sind vor Gerüststellung bauseits zu entfernen. Für Beschädigungen an nicht abmontierten Hindernissen übernehmen wir keine Haftung. Für die Ordnungsgemäße Vertragsdurchführung müssen das Grundstück, das Gebüude bauseits zugänglich sein. Sind das Grundstück, das Gebäude nicht frei zugänglich, ist die Firma Tahn Gerstbau berechtigt, dem Besteller sämtliche Mehraufwendungen, insbesondere nutzlose An- und Abfahrten in Rechnung zu stellen. Marmor- und Fliesenbäden (Treppenstufen) sind bauseits mit einem Schutzbelag zu schützen. Ohne Schutz übernehmen wir keine Haftung. Für Beschädigungen an der Bepflanzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.  
                        

3. Aufmass und Abrechnung                   

Unseren Angeboten liegen die zutreffenden DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18451 zugrunde. Sollten zusätzliche LEISTUNGEN benötigt werden, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, müssen diese Leistungen separat in Rechnung gestellt werden.
Bei zusätzlicher Montage und Demontage kleinster Aufbaumengen unter 250,00 m² fallen separate Anfahrtskosten an, maximale Entfernung 50 km. Bei weiterer Entfernung fallen weitere Anfahrtskosten an oder es erfolgt eine neue Preisabsprache.                    
                                                                                           

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt zu 90 % nach der Montage des Gerüstes. Die Schlussrechnung wird nach beendeter Demontage des Gerüstes erstellt. Die Miete wird nach einem Verlängerungsmonat je Mietmonat zu 100 % in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen (Zahlungseingang) ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird das Mietverhältnis von Auftraggeberseite fristlos gekündigt. Dies berechtigt die Firma Tahn Gerüstbau zum Abbau des Gerüsts nach 7 Tagen ab Kündigungsdatum. Die Maßnahme entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht für die erbrachten und erhaltenen Leistungen durch die Firma Tahn Gerüstbau.            

5. Nebenabreden  

Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen, sowie Nebenabreden hinsichtlich des Gesamtvertrages bedürfen der Schriftform und werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
                    

6. Salvatoresche Klausel                   

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Vermiet- und Montagebedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 


7. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird, soweit gemäß § 38 ZPO gesetzlich zulässig, der Sitz Firma Tahn Gerüstbau in Backnang bestimmt.                    

Remseck, 04.01.2012  ---  Gerüstbau Tahn

Gerüstbau Tahn Logo

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Infos.