Wichtige Informationen
Das Verschließen von Ankerlöchern sowie das Entfernen eingesetzter Dübel ist
nicht Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs.
Auf ausdrücklichen Wunsch erbringen wir diese Arbeiten
unverbindlich und unentgeltlich als
Serviceleistung mittels Kunststoffstopfen oder Strukturacryl. Ein Überstreichen ist möglich, sofern die
Fassadenfarbe bauseits gestellt wird.
WDVS-Fassaden werden von uns
nicht verschlossen.
Für diese freiwillige Serviceleistung übernehmen wir
keine Gewährleistung und keine Haftung (im gesetzlich zulässigen Umfang). Für eine fachgerechte, dauerhafte und optisch einwandfreie Ausführung ist bauseits ein Malerbetrieb zu beauftragen.
Die Baustelle bzw. Zufahrt muss frei zugänglich sein, evtl. Hindernisse müssen beseitigt werden um die Tragewege so kurz wie möglich zu halten! (Eingangstore, Türen etc. müssen zugänglich gemacht werden).
Beachten Sie bitte, dass der Tag der Freimeldung (Kündigungsfrist gemäß VOB: 3 Werktage) der letzte Arbeitstag für eventuelle Mietabrechnungen ist. Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen beim Abbau des Gerüstes, die nicht in unserem Verschulden liegen, ist der tatsächliche Abbautermin der Tag der letzten Mietabrechnung. Werden verbindlich terminierte Abmeldungen widerrufen oder verschoben, müssen wir leider einen Unkostenbeitrag in Höhe von 30€ erheben.
Das Gerüst, welches zum Abbau frei gemeldet ist, muss sich in einem besenreinen und staubfreien Zustand befinden. Stark beschmutzte Gerüste werden kostenpflichtig gereinigt! Auf dem Gerüst befindliches Baumaterial wird gegen Stundennachweis entfernt! Genauere Informationen finden Sie auf unserer Website –
Hinweise zur Rückgabe nach Benutzung von Gerüsten.